AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Vermietung
von Ferienwohnungen, Appartments und Zimmern (hier genannt: Mietobjekt)
in der Pension Norderende, Inhaber: René Hempel

1. Vertrag
Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, wenn die vom Mieter unterschriebene Reservierungsbestätigung beim Vermieter eingeht (per Post, Fax oder E-Mail).

2. Fälligkeit der Miete und Zahlung
Die Miete ist am Tag vor der Abreise fällig. Sie kann vor Ort in bar, mit EC-Karte gezahlt oder rechtzeitig auf unten genanntes Konto des Vermieters überwiesen werden.

3. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung/Nichtanreise/ vorzeitige Abreise
Bei Rücktritt vom Vertrag, Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise (unabhängig vom Grund) bemüht sich der Vermieter, das Mietobjekt weiter zu vermieten. Sollte dies nicht gelingen, fallen Stornogebühren wegen Nichterfüllung an. Die Stornogebühren belaufen sich wie folgt:

bis 56 Tage vor dem Anreisetermin: 20%
ab 28 Tage vor dem Anreisetermin: 50%
ab 14 Tage vor dem Anreisetermin und bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100 %
(Kosten für nicht in Anspruch genommene Endreinigung o. Frühstück werden nicht berechnet.)

Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung ist schriftlich mitzuteilen. Wir empfehlen dem Mieter für unvorhersehbare Gründe den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder durch den Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder wenn der Mieter in unzumutbarem Maße gegen die Hausordnung verstößt.

5. Überlassung an Dritte
Der Mieter ist nicht berechtigt, bei vorzeitiger Abreise oder Nichtantritt des Urlaubes, das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters/Vertragsänderung an Dritte zu überlassen.

6. Überbelegung/Besucher/Haustiere
Nicht im Vertrag angemeldete zusätzliche Gäste dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters beherbergt werden. Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters i.d.R. bei Abschluss des Vertrages.

7. Haftung und Gewährleistung
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sowie sämtliche darin enthaltenen Gegenstände pfleglich und angemessen zu behandeln und sie vollständig und wie im vorgefundenen Zustand nach Ende der Mietzeit zurückzugeben. Der Mieter vergewissert sich bei Einzug, dass keine Beschädigungen vorhanden sind. Im Falle berechtigter Mängel sind diese umgehend zu melden.

Für Schäden und Verschmutzungen (auch ggf. verursacht durch Haustiere oder Besucher des Mieters) haftet der Mieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über Schäden zu informieren.

8. Vorauszahlung/Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, bei Anlass eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution als Sicherheitsleistung zu fordern.

9. Kurabgabe
Da die Insel Hiddensee den Status eines Seebades hat, erhebt die
Gemeinde eine Kurabgabe, die beim Vermieter zu entrichten ist. Das
entsprechende Formular erhalten die Mieter vom Vermieter bei der
Anreise. (Betrag: 1.4.-31.10. 2,00 € pro Tag pro Gast, restliche Zeit
1,50 € pro Tag pro Gast, Erhebung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr,
der bereits mit der Fährkarte entrichtete Kurbeitrag für den 1. Tag
wird nicht doppelt berechnet)

10. Diverses/ Hausordnung
Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 14 Uhr beziehen. Wir bitten unsere Mieter, spätestens bis 18 Uhr anzureisen und uns das Mietobjekt am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben, um den Reinigungskräften genügend Zeit zu geben, das Mietobjekt für die nachfolgenden Gäste herzurichten.

Gepäckunterstellmöglichkeiten und besondere An- und Abreisezeiten besprechen Sie gern mit uns persönlich.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in einem aufgeräumten und nicht grob verschmutzten Zustand zu hinterlassen.

Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet, gern jedoch auf der Terrasse.

Wir bitten unsere Mieter, auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen. Deshalb ist Lärm, insbesondere in den Ruhezeiten 12-14 Uhr und 22-8 Uhr, zu vermeiden.

Türen und Dachfenster sind bei Verlassen des Mietobjektes zu verschließen.

Der Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und zu trennen.

Bei Verlust des Schlüssels durch den Mieter entstehen Aufwand und Kosten für den Austausch der Schlösser. Diese werden mit 50 Euro zu Lasten des Mieters in Rechnung gestellt.

11. Recht/Gerichtsstand
Die Vermietung von Ferienwohnungen, Appartements und Zimmern ist eine Dienstleistung. Das allgemeine Mietrecht findet keine Anwendung.

Erfüllungsort ist Vitte Insel Hiddensee.
Gerichtstand ist Vitte, Amtsgericht Bergen auf Rügen

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